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Kurzbeschreibung

Reihe: Schadens- und Versicherungsrecht. Band: 2

Versicherungsunternehmen gehören zu denjenigen Unternehmen, die ganz erhebliche Mengen an personenbezogenen Daten erheben, speichern und verarbeiten. Diese Daten sind - etwa wenn es um den Abschluss von Kranken- oder Lebensversicherungsverträgen geht - nicht selten höchst privater Natur. Mit § 213 VVG und § 18 GenDG wurden innerhalb relativ kurzer Zeit zwei spezielle Vorschriften geschaffen, die insbesondere die Erhebung sensibler Daten durch Versicherer betreffen. Diese Vorschriften sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Berücksichtigung finden zahlreiche praxisrelevante Fragestellungen, wobei nicht nur die Regelungsbereiche der Vorschriften selbst, sondern auch ihre Bedeutung für die versicherungsvertragliche Rechtsbeziehung insgesamt einer systematischen Betrachtung unterzogen werden.